Rundschreiben zu den geschiedsten Hausarztverträgen mit den BKKen, AOK, Ersatzkassen, IKK, LKK und Knappschaft mehr...
Der Schiedsspruch ist da!
Der unabhängige Schiedsbeauftragte Gerald Weiß MdB a.D. hat am 27.12.2011 die angekündigten Schiedssprüche nach § 73b SGB V in Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 treten für mehr als 60 Krankenkassen, darunter die AOK Rheinland-Hamburg, die Barmer GEK, die DAK sowie die Knappschaft und viele Betriebskrankenkassen, Vollversorgungsverträge in Kraft.
...siehe Rubrik Verträge
Für die teilnehmenden Ärzte an den HzV Verträgen
HzV-Brief Nr.1
Informationen zur Abrechnung mit der TK und der IKK classic (vormals Vereinigte IKK)
Wie bereits in unserem Schreiben vom 28. September 2011 angekündigt, haben wir Ihnen zur Wahrung Ihrer Rechte als Selektivvertragsärzte Begründungsmusterschreiben angefertigt: