Weiterentwicklung des HZV-Vertrages mit der AOK Rheinland/Hamburg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr herzlich wünsche ich Ihnen im Namen des Vorstandes und aller Mitarbeitenden in HVNO und SHP ein gutes Neues Jahr 2026!
Direkt zum Jahresbeginn freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Weiterentwicklung des HZV-Vertrages mit der AOK Rheinland/Hamburg von uns gemeinsam mit den Vertragspartnern der AOK Rheinland/Hamburg erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde.
Es ergeben sich einige grundsätzliche Änderungen:
Ab Quartal I/2026 wird nun auch im AOK-Vertrag eine kontaktunabhängige Struktur- und Qualitätspauschale (P1) vergütet. Sie beträgt 20 Euro pro Versichertenteilnahmejahr und wird anteilig mit 5 Euro pro Teilnahmequartal vergütet. Das ist eine echte Vorhaltepauschale!
- Hausbesuche werden jetzt einheitlich mit der GOP 1410 abgerechnet.
- Die Regelungen für den dringenden Hausbesuch bleiben unverändert.
- Der Mitbesuch 1413 wir zukünftig mit 18 Euro vergütet (alt 12 Euro).
Der Hausbesuch der VERAH wird zukünftig bei allen Chronikern (GOP 0003/ P3) ebenfalls mit 18,00 Euro vergütet. Bisher konnte der VERAH-Besuch nur für Palliativpatienten abgerechnet werden.
Die Vorsorgeuntersuchungen GU, HKS und Vorsorge Mann werden angepasst:
- GU 01732 41,53 (alt 38,00)
- HKS 01745 32,23 (alt 26,65)
- KV Mann 01731 18,55 (alt 17,00)
Neu eingeführt wird ein Inno-Zuschlag für die Bereitstellung von online buchbaren Terminen in Höhe von 2,00 Euro als Zuschlag auf die Behandlungspauschale P2 (GOP 0000).
Leider ist die Vertragsänderung so kurzfristig, dass die HÄVG das veränderte Regelwerk nicht zum 01.01.2026 einpflegen konnte. Dies wird im Verlauf des 1. Quartals geschehen. Sie erhalten dazu die entsprechende Informationen. Ggf. müsste vor Abrechnung von Q I/2026 des AOK-Vertrages das Update 2/2026 vorher eingespielt werden.
Mit Einführung der kontaktunabhängigen Struktur- und Qualitätspauschale und Einführung eines VERAH-Besuches für alle chronisch Kranken gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Transformation unserer hausärztlichen Praxen hin zu Teampraxen.
Dazu gehört auch eine weitere Einpauschalierung von Leistungen wie "verlängerte Gesprächszeit/unvorhergesehene Inanspruchnahme/ Überleitung/post-op Komplex" und weitere. Diese Positionen sind im neuen Ziffernspicker gelb und mit mit P bezeichnet.
Insgesamt wird der Fallwert um ca 6,5 % steigen. Parallel dazu wird die Obergrenze angehoben um Kürzungen durch Überschreitung möglichst zu verhindern.
Natürlich hatten wir noch weitergehende Vorstellungen zur Vertragsweiterentwicklung. Dennoch freuen wir uns über das erreichte Ergebnis und danken den Mitarbeitenden der HÄVG für ihre Unterstützung und den Vertragspartnern der AOK für den manchmal kontroversen aber immer wertschätzenden Austausch.
Weitere Informationen zur Honoraranlage
Spoiler: Auch der HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen BEK/DAK ist in "Arbeit".
Herzliche Grüße
Elke Cremer
Vorstandsvorsitzende