Abschaffung der Telefon-AU: Mit Kanonen auf Spatzen
Praxen zahlen den Preis, Krankenstand bleibt
Über die eigene Krankschreibung entscheiden Patientinnen und Patienten nicht auf ihrer häuslichen Bettkante. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt nach einer fachärztlichen, allgemeinmedizinischen oder internistischen individuellen Feststellung und niemals grundlos“, erklärt Elke Cremer, Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Nordrhein. „Hier wird den Kolleginnen und Kollegen flächendeckende Urkundenfälschung unterstellt.“ Sie ist empört über den CDU-Parteitagsbeschluss, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. „Der Krankenstand wird dadurch nicht sinken, aber die Wartezimmer der Arztpraxen werden grundlos gefüllt und die Belastung eines ohnehin angespannten ambulanten Systems steigt – ohne medizinischen Nutzen.“
Die Rückkehr zur Pflicht, die hausärztliche Praxis aufzusuchen, hat absehbare Folgen: überfüllte Wartezimmer und längere Wartezeiten. Patienten mit leichten Erkrankungen, die bisher telefonisch betreut wurden, binden unnötig Arbeitszeit und erhöhen das Infektionsrisiko für Mitarbeitende und vulnerable Patientengruppen in den Praxen. „Die meisten Praxisteams arbeiten schon jetzt am Limit“, betont Cremer. Zudem kostet der persönliche Praxisbesuch die Krankenkassen dreimal mehr Honorar als der telefonische Kontakt. Hier werden. Versicherungsbeiträge falsch eingesetzt. „Wir brauchen die personellen und finanziellen Ressourcen für diejenigen Patientinnen und Patienten, die dringend behandelt werden müssen.“
Die Ursachen für hohe Krankenstände sind vielfältig, die Telefon-Krankschreibung als Grund dafür zu sehen, ist unsinnig. Vielmehr sollte man die Praxis mancher Arbeitgeber, sofort am ersten Krankheitstag eine Krankschreibung zu verlangen, hinterfragen. „Die Abschaffung der Telefon-AU verhindert keinen Missbrauch“, kritisiert Cremer, „und holt die Patienten nicht aus dem Bett.“
Der Verband fordert einheitliche Regeln gemäß EntgFG §5 Absatz 1, wonach eine Krankschreibung erst nach drei Tagen notwendig ist, so wie es im öffentlichen Dienst und vielen großen Unternehmen seit Jahrzehnten üblich ist. Die Beschränkung auf diese gesetzliche Regelung wäre dann in der Tat ressourcenschonend.