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ePA – die elektronische Patientenakte für alle

02. Dezember 2024

ePA – die elektronische Patientenakte für alle

Ab Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherte in Deutschland automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse. Hausärztinnen und Hausärzte sind nach der Einführungs- und Testphase gesetzlich verpflichtet, diese mit bestimmten Daten zu befüllen, die im Rahmen der aktuellen Behandlung der Patientinnen und Patienten erhoben werden (§ 347 Abs.1 SGB V).

Details zu den Voraussetzungen, die wichtigsten FAQ, Materialien für Ihre hausärztliche Praxis und weitere Angebote zu Ihrer Unterstützung finden Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen anlassbezogen aktualisiert werden. Ein Besuch lohnt also immer wieder.

Hier geht es zum Hausärztinnen- und Hausärzteverband und zu den Informationen der ePA.