• Denken Sie daran, auf den Urlaubsaushängen in Ihrer Praxis und auf Ihrer Homepage mindestens einen HZV-Vertreterarzt zu benennen.
• Nennen Sie auch auf der Bandansage Ihres Anrufbeantworters einen Vertreterarzt für Ihre HZV-Patienten.
• Informieren Sie Ihre HZV-Patienten über die Vertretungsmodalitäten.