Der Gesetzgeber hat in § 73b SGB V festgelegt, dass Hausärzte, die an der HZV teilnehmen, zu den grundsätzlichen Fortbildungsanforderungen zusätzliche Fortbildungen nachweisen müssen. Dies ist u. a. die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie/Arzneimitteltherapie unter der Leitung entsprechend geschulter Moderatoren.
Die Vertragspartner haben festgelegt, dass je Kalenderjahr an 3 bzw. 4 hausärztlichen Qualitätszirkeln teilgenommen werden muss, diese beinhalten indikationsbezogene Pharmakotherapie-Module. Beginnt die Vertragsteilnahem unterjährig, so besteht die Verpflichtung pro vollendetes Quartal einen Qualitätszirkel zu besuchen.