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Qualitätszirkel

Der Gesetzgeber hat in § 73b SGB V festgelegt, dass Hausärzte, die an der HZV teilnehmen, zu den grundsätzlichen Fortbildungsanforderungen zusätzliche Fortbildungen nachweisen müssen. Dies ist u. a. die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie/Arzneimitteltherapie unter der Leitung entsprechend geschulter Moderatoren.

Die Vertragspartner haben festgelegt, dass je Kalenderjahr an 3 bzw. 4 hausärztlichen Qualitätszirkeln teilgenommen werden muss, diese beinhalten indikationsbezogene Pharmakotherapie-Module. Beginnt die Vertragsteilnahem unterjährig, so besteht die Verpflichtung pro vollendetes Quartal einen Qualitätszirkel zu besuchen.

Krankenkasse

EK (Barmer, DAK)

AOK/ Knappschaft

IKK classic

TK, KKH, HEK, hkk

LKK

GWQ/ Hausarzt +

spectrumK

Teilnahme QZ pro Jahr

4

4

4

3

4

4

4

Weitere Informationen zum Thema Qualitätszirkel finden Sie hier.