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Änderungen melden

Die HÄVG Rechenzentrum GmbH übernimmt im Auftrag des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Nordrhein die Verwaltung der HZV-Vertragsteilnahme und ist auf die Aktualität Ihrer Teilnahmedaten angewiesen – denn nur mit einer aktuellen Datengrundlage können HZV-Quartalsabrechnungen korrekt erstellt sowie eine reibungslose HZV-Vertragsteilnahme gewährleistet werden.

Für die Mitteilung von Änderungen gilt stets die folgende Frist: Spätestens bis zum 25. Tag des 1. Monats im Quartal vor der Änderung:

Meldungseingang bis:
Gültig ab:
25.01.
01.04.
25.04.
01.07.
25.07.
01.10.
25.10.
01.01.
  • Folgende Datenänderungen müssen Sie der HÄVG Rechenzentrum GmbH mitteilen:

  • Persönliche Daten (Namen, Adresse, Kontaktdaten, Bankverbindung)

  • Teilnahmevoraussetzungen HZV (Psychosomatische Grundversorgung, Hausärztlich Geriatrisches Basisassessment, DMP-Teilnahme)

  • Abrechnungsgenehmigungen (Bitte teilen Sie mit, welche Abrechnungsgenehmigungen Sie besitzen, damit wir diese bei der Quartalsabrechnung berücksichtigen können. Bitte beachten Sie, dass die gemeldete Qualifikation frühestens ab dem auf die Meldung folgenden Quartal berücksichtigt wird - eine nachträgliche Vergütung ist nicht möglich) –

  • Praxisstruktur (Umzug, Praxiserweiterung, Austritt, Kündigung)

  • Praxisübernahme/- übergabe

Meldung von Datenänderungen

Hinweis: Datenänderungen können nur schriftlich mitgeteilt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das:

  • Qualitätsmerkmaldatenblatt – zur Aktualisierung Ihrer Qualitätsmerkmale, das Ihrer Quartalsabrechnung beiliegt und das
  • Stammdatenblatt, welches Ihrer aktuellen Quartalsabrechnung und den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus beiliegt.
Wechsel ins Angestelltenverhältnis

Die Teilnahme angestellter Hausärzte ist mit Ausnahme der LKK und EK (DAK und Barmer) an allen HZV-Verträgen möglich. Der Praxisinhaber muss der Teilnahme des angestellten Arztes schriftlich zustimmen:

Kündigung/Praxisaufgabe

Sie können Ihre Teilnahme an der HZV im Rahmen der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist schriftlich, was auch in elektronischer Form erfolgen kann, durch Erklärung gegenüber dem Hausärzteverband kündigen.

Die HÄVG ist zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen für den Hausärzteverband berechtigt. Die Übermittlung der Kündigungserklärung kann auch per Telefax erfolgen.

Hier gelangen Sie zum Vordruck für die Kündigung: