Sie können Ihre Teilnahme an der HZV im Rahmen der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist schriftlich, was auch in elektronischer Form erfolgen kann, durch Erklärung gegenüber dem Hausärzteverband kündigen.
Die HÄVG ist zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen für den Hausärzteverband berechtigt. Die Übermittlung der Kündigungserklärung kann auch per Telefax erfolgen.
Hier gelangen Sie zum Vordruck für die Kündigung: