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Praxisübernahme/-übergabe

Ggf. können die HZV-Patienten auf einen Nachfolger/Praxispartner umgeschrieben werden bzw. kann für die HZV-Patienten der AOK und Knappschaft die sogenannte "Geregelte Praxisübernahme" (GPÜ) beantragt werden.

HZV-Patienten aller anderen Krankenkassen können durch Ihre/Ihren Nachfolgerin/Nachfolger neu in die HZV eingeschrieben werden. Hier gelten die vertraglichen Fristen für die Patienteneinschreibung.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Praxisübergabeteam gerne zur Verfügung:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 02203 / 5756-1414

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr