Praxisübernahme/-übergabe
Ggf. können die HZV-Patienten auf einen Nachfolger/Praxispartner umgeschrieben werden bzw. kann für die HZV-Patienten der AOK und Knappschaft die sogenannte "Geregelte Praxisübernahme" (GPÜ) beantragt werden.
HZV-Patienten aller anderen Krankenkassen können durch Ihre/Ihren Nachfolgerin/Nachfolger neu in die HZV eingeschrieben werden. Hier gelten die vertraglichen Fristen für die Patienteneinschreibung.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Praxisübergabeteam gerne zur Verfügung:
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Telefon: 02203 / 5756-1414
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
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51149 Köln
Tel 02203 5756 29 - 00
Fax 02203 5756 29 - 10
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Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
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