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Weiterbildungsordnung

36 Monate stationäre Basisweiterbildung

  • Mindestens 18 Monate Innere Medizin
  • Bis zu 18 Monate aus Fremdfächern anrechenbar
    ("Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung" s.u., maximal 12 Monate aus einem Fachgebiet, ambulant oder stationär)

24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung

  • Bis zu 6 Monate ambulante oder stationäre Chirugie anrechenbar

Die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin dauert fünf Jahre und kann sehr individuell gestaltet werden.

Haben Sie schon 3 Jahre in der Inneren Medizin im Krankenhaus gearbeitet und möchten jetzt raus aus der Klinik?
Dann fehlen Ihnen nur noch 24 Monate Weiterbildung in einer Hausarztpraxis bis zu Ihrem Facharzt für Allgemeinmedizin.

Möchten Sie am liebsten alles können und suchen Abwechslung?
Dann wäre vielleicht folgender Plan etwas für Sie:

- 12 Monate Anästhesie
- 18 Monate Innere Medizin
- 6 Monate Neurologie
- 6 Monate Chirurgie
- 18 Monate Hausarztpraxis.

Sie sind bereits Facharzt in einem anderen Gebiet und möchten als Quereinsteiger in die Allgemeinmedizin?
Je nach Fachrichtung können Ihnen bis zu 3 Jahre angerechnet werden.

Beantragen Sie Ihren Quereinstieg formlos bei der Ärztekammer Nordrhein und Sie bekommen genau gesagt, wie viel Weiterbildungszeit in welchem Gebiet noch abzuleisten wäre.

Zu den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung zählen nach § 2 a Begriffsbestimmungen Abs. 7 folgende Gebiete:

  • Allgemeinmedizin

  • Anästhesiologie

  • Anästhesiologie

  • Chirurgie

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

  • Humangenetik

  • Innere Medizin

  • Kinder- und Jugendmedizin

  • Kinder- und Jungendpsychiatrie und -psychotherapie

  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

  • Neurochirurgie

  • Neurologie

  • Physikalische und Rehabilitative Medizin

  • Psychiatrie und Psychotherapie

  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

  • Strahlentherapie

  • Urologie

Aus den Fächern der „unmittelbaren Patientenversorgung“ werden Weiterbildungsabschnitte ab drei Monaten berücksichtigt. Alle diese Fächer können auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden, jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass die Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein auf 24 Monate pro Weiterbildungsassistent begrenzt ist.

Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein finden Sie immer die aktuelle "Richtline zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung".

Die aktuelle Weiterbildungsordnung für die Facharztausbildung Allgemeinmedizin finden Sie auf der Seite der Ärztekammer Nordrhein