Fristen zur Patienteneinschreibung
Übersicht über die Fristen für die Patienteneinschreibung in die HZV-Verträge. Die Fristen gelten für alle HZV-Verträge in Nordrhein.
Eingang der Patienteneinschreibung bei der verarbeitenden Stelle |
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bis 1. Februar |
bis 1. Mai |
bis 1. August |
bis 1. November |
Beginn der Versichertenteilnahme zum: |
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2. Quartal |
3. Quartal |
4. Quartal |
1. Quartal |
Senden Sie die Patienteneinschreibebelege mindestens 3 Tage vor Fristablauf an die verarbeitende Stelle - Postlaufzeit berücksichtigen.
Beispiel
Der Versicherte unterschreibt die Teilnahmeerklärung am 20. Mai, geht die Teilnahmeerklärung (TE) bis 1. August bei der verarbeitenden Stelle ein, beginnt die Versichertenteilnahme zum 4. Quartal.
Die Adresse für den Versand der Teilnahmeerklärungen: