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Fristen zur Patienteneinschreibung

Übersicht über die Fristen für die Patienteneinschreibung in die HZV-Verträge. Die Fristen gelten für alle HZV-Verträge in Nordrhein.

Eingang der Patienteneinschreibung bei der verarbeitenden Stelle
bis 1. Februar
bis 1. Mai
bis 1. August
bis 1. November
Beginn der Versichertenteilnahme zum:
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
1. Quartal

Senden Sie die Patienteneinschreibebelege mindestens 3 Tage vor Fristablauf an die verarbeitende Stelle - Postlaufzeit berücksichtigen.

Beispiel

Der Versicherte unterschreibt die Teilnahmeerklärung am 20. Mai, geht die Teilnahmeerklärung (TE) bis 1. August bei der verarbeitenden Stelle ein, beginnt die Versichertenteilnahme zum 4. Quartal.

Die Adresse für den Versand der Teilnahmeerklärungen:

HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln