Fristen zur Patienteneinschreibung
Übersicht über die Fristen für die Patienteneinschreibung in die HZV-Verträge. Die Fristen gelten für alle HZV-Verträge in Nordrhein.
Eingang der Patienteneinschreibung bei der verarbeitenden Stelle |
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bis 1. Februar |
bis 1. Mai |
bis 1. August |
bis 1. November |
Beginn der Versichertenteilnahme zum: |
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2. Quartal |
3. Quartal |
4. Quartal |
1. Quartal |
Senden Sie die Patienteneinschreibebelege mindestens 3 Tage vor Fristablauf an die verarbeitende Stelle - Postlaufzeit berücksichtigen.
Der Versicherte unterschreibt die Teilnahmeerklärung am 20. Mai, geht die Teilnahmeerklärung (TE) bis 1. August bei der verarbeitenden Stelle ein, beginnt die Versichertenteilnahme zum 4. Quartal.
Die Adresse für den Versand der Teilnahmeerklärungen:
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln
Tel 02203 5756 29 - 00
Fax 02203 5756 29 - 10
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo - Do: 08:30 - 14:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln
Tel 02203 5756 12 - 51 / - 53
Fax 02203 5756 12 - 56
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo - Do: 08:30 - 14:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
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