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Fristen für die Abgabe der Abrechnung

Bitte reichen Sie Ihre Quartalsabrechnung für die jeweiligen Krankenkassen zu den angegebenen Terminen ein. Eine Verlängerung der Einreichfristen ist nicht möglich.

Quartal
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Einreichfrist bis *
05.04.
05.07.
05.10.
05.01.

* TK, KKH, HEK, hkk, IKK classic, spectrumK

Einreichfrist bis *
10.04.
10.07.
10.10.
10.01.

* AOK, EK (DAK, Barmer), LKK, Knappschaft, GWQ Hausarzt+ 

Mit der Online-Abrechnung mittels HZV-Online Key steht Ihnen ein schneller, effizienter und sicherer Weg zur Abrechnung der HZV-Verträge zur Verfügung.

Sofern Sie Ihre Abrechnungsdaten nicht mittels HZV-Online Key übermitteln, besteht die Möglichkeit, die Abrechnungsdaten mittels Abrechnungs-CD an das Rechenzentrum der HÄVG zu senden. Bitte beachten Sie hier unbedingt die Postlaufzeit. Senden Sie die Abrechnungs-CD an:

HÄVG Rechenzentrum GmbH
VDM Bereich Abrechnung
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln

Ausbezahlung der Abschläge

Die Abschläge werden unterschiedlich ausbezahlt:

Krankenkasse
TK, KKH, HEK, hkk
spectrumK, Knappschaft
IKK classic, LKK
AOK, EK (DAK und Barmer), GWQ Hausarzt+
Auszahlung erfolgt bis zum
15. eines Monats
15. eines Monats
15. eines Monats
28. eines Monats
Abschlag pro Monat *
11,00 Euro
11,50 Euro
13,00 Euro
11,50 Euro

* eingeschriebener Versicherter

Die Schlusszahlung für:

Q1 erfolgt

Ende Q2/Anfang Q3

Q2 erfolgt

Ende Q3/Anfang Q4

Q3 erfolgt

Ende Q4/Anfang Q1

Q4 erfolgt

Ende Q1/Anfang Q2